RS OGH 1980/3/12 3Ob4/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1980
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Norm

ABGB §449
ABGB §1170
ABGB §1368

Rechtssatz

Jede Forderung aus welchem Grunde immer kann durch Pfand gesichert werden und wird der Rechtsgrund durch die Pfandbestellung nicht verändert. Eine Werklohnforderung kann hypothekarisch sichergestellt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011338

Dokumentnummer

JJR_19800312_OGH0002_0030OB00004_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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