RS OGH 1980/3/18 9Os181/79, 1Ob43/89

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Veröffentlicht am 18.03.1980
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Norm

MRK Art5 Abs1 lita III4a
StGB §23

Rechtssatz

Die vom zuständigen Gericht gemäß § 23 StGB angeordnete Unterbringung ist eine ihrem Wesen nach als Sicherungsverwahrung zu beurteilende, von einem Strafgericht verfügte freiheitsentziehende Maßnahme, die einer nach Verurteilung durch ein zuständiges Gericht zu vollziehenden "Haft" im Sinne des Art 5 Abs 1 lit a MRK entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0074600

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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