RS OGH 1986/2/18 7Ob558/80, 2Ob507/86

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Veröffentlicht am 20.03.1980
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Rechtssatz

Im Verfahren nach den §§ 81 bis 96 EheG ist die Rechtsmittellegitimation des Unterstützungsinstitutes der Bundessicherheitswache gegeben, wenn es als ehemaliger Dienstgeber einem Ehegatten die Wohnung im Hinblick auf das bestehende oder bestandene Dienstverhältnis überlassen hat.Im Verfahren nach den Paragraphen 81 bis 96 EheG ist die Rechtsmittellegitimation des Unterstützungsinstitutes der Bundessicherheitswache gegeben, wenn es als ehemaliger Dienstgeber einem Ehegatten die Wohnung im Hinblick auf das bestehende oder bestandene Dienstverhältnis überlassen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0006694

Dokumentnummer

JJR_19800320_OGH0002_0070OB00558_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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