RS OGH 1980/3/20 7Ob742/79, 7Ob507/83

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Veröffentlicht am 20.03.1980
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Norm

ABGB §1014

Rechtssatz

Der Beauftragte hat im Rahmen des Aufwandersatzes auch Anspruch auf Ausfolgung der auftragsgemäß für den Machtgeber verkauften Sache (wenigstens an den Dritten), wenn er statt im Namen des Machtgebers im eigenen Namen verkauft hat (abweichend von 3 Ob 61/75).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 742/79
    Entscheidungstext OGH 20.03.1980 7 Ob 742/79
  • 7 Ob 507/83
    Entscheidungstext OGH 07.07.1983 7 Ob 507/83
    Zweiter Rechtsgang zu 7 Ob 742/79; Beisatz: Der Anspruch ist von sonstigen mit dem strittigen Geschäft nicht im inneren Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen unabhängig. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019629

Dokumentnummer

JJR_19800320_OGH0002_0070OB00742_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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