RS OGH 2022/9/29 9Os9/80, 10Os171/80, 11Os135/85, 11Os110/86, 15Os118/97, 12Os98/22m

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Veröffentlicht am 25.03.1980
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Rechtssatz

Der Tatbestand der gefährlichen Drohung ist vollendet, sobald die Drohung ihr Ziel erreicht, der Bedrohte also die gegen ihn gerichtete Drohung erkannt hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0093175

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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