RS OGH 1980/3/26 11Os131/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.03.1980
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Norm

StPO §40 Abs2 A
StPO §364

Rechtssatz

Kein Wiedereinsetzungsgrund, wenn das Hindernis des § 364 Abs 1 Z 1 StPO nur in der Person eines von mehreren Wahlverteidigern eingetreten ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0097304

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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