RS OGH 1980/3/26 6Ob564/80

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Veröffentlicht am 26.03.1980
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Norm

ABGB §1438 Ab

Rechtssatz

Unter dem Gesichtspunkt der Gleichartigkeit der einander zur Aufrechnung gegenüberstehenden Forderungen macht es keinen Unterschied, ob die eine Forderung auf einem bürgerlich - rechtlichen und die andere auf einem öffentlich - rechtlichen Rechtsgrund beruht.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 564/80
    Entscheidungstext OGH 26.03.1980 6 Ob 564/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0033761

Dokumentnummer

JJR_19800326_OGH0002_0060OB00564_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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