Norm
AußStrG §9 A2bRechtssatz
Der Präsident des OLG ist gegen die Abänderung des Beschlusses des Erstgerichtes, mit welchem die Überweisung des Betrages an ihn angeordnet wurde, zum Rekurs legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0006727Im RIS seit
09.04.1980Zuletzt aktualisiert am
09.07.2025