RS OGH 1980/4/9 3Ob664/79

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Veröffentlicht am 09.04.1980
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Norm

ABGB §983
ABGB §1271

Rechtssatz

Auch das von einem Spieler seinem Partner im Glücksspiel gewährte Darlehen bleibt ein Darlehen, gleichgültig, was mit dem Geld geschieht; es wird allerdings dann als "verdeckte Kreditierung einer Spielschuld" unklagbar, falls das Geld als Spieleinsatz verwendet wird.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 664/79
    Entscheidungstext OGH 09.04.1980 3 Ob 664/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019273

Dokumentnummer

JJR_19800409_OGH0002_0030OB00664_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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