Norm
AHG §1 Cd7Rechtssatz
Der Bauherr kann aus einem von ihm selbst beantragten Baubewilligungsbescheid, von dem Gebrauch zu machen er nicht verpflichtet war, grundsätzlich keinen Amtshaftungsanspruch gegen den Rechtsträger ableiten, insbesondere nicht für Nachteile, die ihm aus einer unzweckmäßigen Bauplanung und Bauführung entstanden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0050039Dokumentnummer
JJR_19800416_OGH0002_0010OB00009_8000000_008