RS OGH 1980/4/17 12Os12/80

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Veröffentlicht am 17.04.1980
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Rechtssatz

Bei Auslandsverurteilungen ist das beeinträchtigte Rechtsgut durch Subsumtion des im Ausland verwirklichten Sachverhalts unter den korrespondierenden Tatbestand des österreichischen Rechts zu ermitteln. Hier: Zur Frage des durch § 257 dStGB (alter und neuer Fassung) geschützten Rechtsgutes.Bei Auslandsverurteilungen ist das beeinträchtigte Rechtsgut durch Subsumtion des im Ausland verwirklichten Sachverhalts unter den korrespondierenden Tatbestand des österreichischen Rechts zu ermitteln. Hier: Zur Frage des durch Paragraph 257, dStGB (alter und neuer Fassung) geschützten Rechtsgutes.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0092097

Dokumentnummer

JJR_19800417_OGH0002_0120OS00012_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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