RS OGH 1980/4/21 Bkd82/79

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Veröffentlicht am 21.04.1980
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Norm

DSt 1872 §2 H

Rechtssatz

Zeitungsartikel - Berichtigung. Eine allgemeine Verpflichtung eines Rechtsanwaltes zu Berichtigung eines Zeitungsartikels besteht nicht, sondern muß in jedem Einzelfall geprüft werden, ob ein solcher Zeitungsartikel im Interesse des Ansehens des Anwaltsstandes oder des einzelnen Rechtsanwaltes eine Klarstellung oder Richtigstellung dieses Artikels erforderlich macht.

Entscheidungstexte

  • Bkd 82/79
    Entscheidungstext OGH 21.04.1980 Bkd 82/79
    Veröff: AnwBl 1980,489

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0056295

Dokumentnummer

JJR_19800421_OGH0002_000BKD00082_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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