Norm
StGB §146 C1Rechtssatz
Auch persönlichen Leistungen kommt dann, wenn sie nach den Gepflogenheiten des Wirtschaftsverkehrs ein vermögenswertes Entgelt bedingen, als gleichsam versachlichtem Substrat der Arbeitskraft die Funktion eines vermögensmindernden bzw vermögenserhöhenden Wirtschaftsgutes zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094204Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.04.2015