RS OGH 2011/10/12 6Ob556/80, 6Ob33/01y, 9Ob126/03z, 3Ob119/11p

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Veröffentlicht am 23.04.1980
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Rechtssatz

Ein Verzicht des Noterben auf die Errichtung eines Inventars kann auch konkludent erfolgen; nachträgliches Hervorkommen weiterer Vermögensstücke ist unerheblich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0013010

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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