RS OGH 1980/4/24 7Ob25/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1980
beobachten
merken

Norm

AKHB Art6 Abs2 litb
VersVG §23
VersVG §25

Rechtssatz

Ein einmaliges, unsorgfältiges, kurzfristiges Verwahren eines Kraftfahrzeuges ist noch nicht als Gefahrenerhöhung im Sinne der §§ 23 ff VersVG anzusehen, und zwar auch dann nicht, wenn dadurch eine Schwarzfahrt mit dem versicherten Kraftfahrzeug ermöglicht wurde; wohl aber wenn durch die Art der Verwahrung ein Dauerzustand und damit die erhöhte Gefahr der unbefugten Inbetriebnahme durch einen hiezu nicht geeigneten Lenker geschaffen wird.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 25/80
    Entscheidungstext OGH 24.04.1980 7 Ob 25/80

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080235

Dokumentnummer

JJR_19800424_OGH0002_0070OB00025_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten