Norm
ABGB §685Rechtssatz
Einzelne Verlassenschaftsstücke sind auch eine Vielheit von Einzelstücken, die durch eine Sammelbezeichnung, oder dadurch zu einer Einheit zusammengefaßt werden, daß die mehreren Stücke durch den Hinweis auf ihr Vorhandensein in bestimmten Räumlichkeiten vom übrigen Verlassenschaftsvermögen abgegrenzt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0012636Dokumentnummer
JJR_19800424_OGH0002_0070OB00544_8000000_001