Norm
HGB §105Rechtssatz
Fehlt eine der wesentlichen Voraussetzungen der OHG wie besonders der wenigstens schlüssige Abschluß des Gesellschaftsvertrages, so kann auch im Außenverhältnis die Gesellschaft nicht zur Entstehung gelangen und die Scheingesellschaft kann nicht klagen und geklagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0035183Dokumentnummer
JJR_19800424_OGH0002_0070OB00505_8000000_002