Norm
StGB §81 Z1 A1Rechtssatz
Ist im Gegensatz zum (qualifizierten) Gefährdungsdelikt des § 337 lit a StG als (qualifiziertes) Verletzungsdelikt konstruiert, wobei die Art der Begehungsweise der fahrlässigen Tötung den zusätzlichen (strafsatzerhöhenden) modalen Unwert der Tat kennzeichnet.Ist im Gegensatz zum (qualifizierten) Gefährdungsdelikt des Paragraph 337, Litera a, StG als (qualifiziertes) Verletzungsdelikt konstruiert, wobei die Art der Begehungsweise der fahrlässigen Tötung den zusätzlichen (strafsatzerhöhenden) modalen Unwert der Tat kennzeichnet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0092567Dokumentnummer
JJR_19800428_OGH0002_0120OS00042_8000000_003