RS OGH 2022/11/21 4Ob28/80, 8ObA65/22z

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Veröffentlicht am 29.04.1980
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Norm

DO.A §35 Abs6
DO.A §44
Dienst- und Besoldungsordnung (DBO) der Diözese Feldkirch §13 Abs3

Rechtssatz

§ 35 Abs 6 DO.A kann nur auf jene Bezugsbestandteile angewendet werden, deren Gewährung nicht mit der Einreihung des Angestellten in das Gehaltsschema auf Grund seiner dauernden Verwendung (§ 36 Abs 1 DO.A) in untrennbarem Zusammenhang stehen. Er kann nur jene Zulagen betreffen, die - zumindest grundsätzlich - jeder Angestellte unabhängig von seiner Einreihung in eine bestimmte Gehaltsgruppe auf Grund sonstiger wechselnder Gegebenheiten beziehen kann (zB Belastungszulage, Erschwerniszulage, Gefahrenzulage, Nachtdienstzulage, Schichtzulage ua), nicht aber die Funktionszulage.Paragraph 35, Absatz 6, DO.A kann nur auf jene Bezugsbestandteile angewendet werden, deren Gewährung nicht mit der Einreihung des Angestellten in das Gehaltsschema auf Grund seiner dauernden Verwendung (Paragraph 36, Absatz eins, DO.A) in untrennbarem Zusammenhang stehen. Er kann nur jene Zulagen betreffen, die - zumindest grundsätzlich - jeder Angestellte unabhängig von seiner Einreihung in eine bestimmte Gehaltsgruppe auf Grund sonstiger wechselnder Gegebenheiten beziehen kann (zB Belastungszulage, Erschwerniszulage, Gefahrenzulage, Nachtdienstzulage, Schichtzulage ua), nicht aber die Funktionszulage.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 28/80
    Entscheidungstext OGH 29.04.1980 4 Ob 28/80
  • RS0054589">8 ObA 65/22z
    Entscheidungstext OGH 21.11.2022 8 ObA 65/22z
    Vgl; Beisatz: Hier: Die Regelung des § 13 Abs 3 DBO, wonach sich die Zusatzpension nach dem „zuletzt bezogenen Bruttomonatsbezug ohne sonstige Zulagen“ richtet, ist dahin auszulegen, dass nur die festen Entgeltbestandteile bei der Berechnung der Zusatzpension heranzuziehen sind, während zusätzliche Leistungen, die der Dienstnehmer nur aufgrund wechselnder Gegebenheiten bezogen hat, außer Betracht bleiben sollen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0054589

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

08.02.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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