Norm
ABGB §176 Abs2 BRechtssatz
Auch die nur vorläufige Übertragung des Rechtes zur Pflege und Erziehung schließt die gesetzliche Vertretung des Kindes ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0048701Im RIS seit
29.04.1980Zuletzt aktualisiert am
20.02.2024