Norm
EO §382 Z8 lita IVBRechtssatz
Auch die Kosten zahnärztlicher Behandlung sind ein Teil des Unterhaltsanspruches und können demnach den Gegenstand einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382 Z 8 lit a EO bilden.Auch die Kosten zahnärztlicher Behandlung sind ein Teil des Unterhaltsanspruches und können demnach den Gegenstand einer einstweiligen Verfügung gemäß Paragraph 382, Ziffer 8, Litera a, EO bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0005954Dokumentnummer
JJR_19800430_OGH0002_0010OB00548_8000000_001