Norm
1.ZPMRK Art1 Abs1 V5Rechtssatz
Der nach dem österreichischen Finanzstrafrecht zulässige Verfall von geschmuggeltem Gut neben der Verhängung einer Geldstrafe und der Hereinbringung der entgangenen Abgaben widerspricht nicht Art 1 des 1.Zusatzprotokolls zur MRK.Der nach dem österreichischen Finanzstrafrecht zulässige Verfall von geschmuggeltem Gut neben der Verhängung einer Geldstrafe und der Hereinbringung der entgangenen Abgaben widerspricht nicht Artikel eins, des 1.Zusatzprotokolls zur MRK.
EuMRKomm vom 03.03.1978, 7287/75; Veröff: EvBl 1980/10 S 19
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0075115Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012