RS OGH 1980/5/6 5Ob582/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.05.1980
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Norm

ABGB §34

Rechtssatz

Bring jemand vor oder deutet er an, er habe wegen Alkoholisierung nicht die Tragweite seines Handelns überblicken können, ist dies nach dem Recht seines Heimatstaates zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009251

Dokumentnummer

JJR_19800506_OGH0002_0050OB00582_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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