RS OGH 1980/5/8 13Os38/80

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Veröffentlicht am 08.05.1980
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Norm

StGB §144 Abs1

Rechtssatz

Die im § 144 Abs 1 StGB vorausgesetzte Vermögensschädigung fehlt (nur) dann, wenn die durch die Tat bewirkte Vermögensminderung durch einen gleichzeitig zufließenden wirtschaftlichen Vorteil wieder ausgeglichen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0093984

Dokumentnummer

JJR_19800508_OGH0002_0130OS00038_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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