RS OGH 1980/5/8 7Ob32/80, 7Ob37/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.05.1980
beobachten
merken

Norm

VersVG §12 Abs3

Rechtssatz

Muß der Versicherer dem gestellten Begehren entnehmen, daß es sich hiebei nur um ein Teilbegehren handelt, das mit dem Ziel einer Wahrung des Deckungsanspruches gestellt wird, könnte auch darin eine Wahrung des Deckungsanspruches bezüglich jenes weiteren Begehrens erblickt werden, dessen Vorhandensein dem Versicherer bereits aus der ursprünglichen Klage bekannt sein mußte.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 37/77
    Entscheidungstext OGH 23.06.1977 7 Ob 37/77
    Vgl
  • 7 Ob 32/80
    Entscheidungstext OGH 08.05.1980 7 Ob 32/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080482

Dokumentnummer

JJR_19800508_OGH0002_0070OB00032_8000000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten