RS OGH 1980/5/13 10Os63/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1980
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Norm

StGB §3 Abs2 A2
StPO §258 Abs2 Bb

Rechtssatz

Die Überschreitung des Maßes der gerechtfertigten Verteidigung aus einem sthenischen Affekt (Zorn) darf nicht einfach - in Überschreitung des Rechtes der freien Beweiswürdigung - bloß aus dem Vergleich der (Zahl und Schwere der) Verletzungen des Angreifers mit jenen des Angegriffenen erschlossen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0089274

Dokumentnummer

JJR_19800513_OGH0002_0100OS00063_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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