RS OGH 1980/5/14 3Ob47/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1980
beobachten
merken

Norm

WBFG 1968 §22 Abs2
WEG 1975 §23
WEG 1975 §25
  1. WEG 1975 § 23 gültig von 01.01.2000 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002
  2. WEG 1975 § 23 gültig von 01.09.1999 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/1999
  3. WEG 1975 § 23 gültig von 01.01.1997 bis 31.08.1999 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/1997
  4. WEG 1975 § 23 gültig von 01.01.1994 bis 31.12.1996 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 800/1993
  5. WEG 1975 § 23 gültig von 01.09.1975 bis 31.12.1993
  1. WEG 1975 § 25 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002

Rechtssatz

Auch der Verbücherungsanspruch nach § 23 und 25 WEG 1975 gegen den Wohnungseigentumsorganisator, der auf Rechtsgeschäften unter Lebenden beruht (Kaufverträge zwischen den betreibenden Parteien einerseits und dem Grundeigentümer andererseits) ist nur ein sich aus der Erfüllung des Rechtsgeschäftes (Kaufvertrages) ergebender spezieller Anspruch. Er vermag somit nichts daran zu ändern, daß der Erwerb der Eigentumswohnung auf einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beruht.Auch der Verbücherungsanspruch nach Paragraph 23 und 25 WEG 1975 gegen den Wohnungseigentumsorganisator, der auf Rechtsgeschäften unter Lebenden beruht (Kaufverträge zwischen den betreibenden Parteien einerseits und dem Grundeigentümer andererseits) ist nur ein sich aus der Erfüllung des Rechtsgeschäftes (Kaufvertrages) ergebender spezieller Anspruch. Er vermag somit nichts daran zu ändern, daß der Erwerb der Eigentumswohnung auf einem Rechtsgeschäft unter Lebenden beruht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0082845

Dokumentnummer

JJR_19800514_OGH0002_0030OB00047_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten