RS OGH 2014/12/23 5Ob303/80, 6Ob208/13a, 1Ob224/14v

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Veröffentlicht am 20.05.1980
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Rechtssatz

Wenn der Vorbehaltskäufer die unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sache im eigenen Namen weiterveräußert so verliert der Vorbehaltsverkäufer sein Recht dann, wenn er den Käufer zur Weiterveräußerung ermächtigt hat (Verfügungsermächtigung) oder wenn der zweite Käufer auf Grund der Gutglaubensvorschriften (§§ 367, 371; § 366 HGB) Eigentum erwirbt.Wenn der Vorbehaltskäufer die unter Eigentumsvorbehalt erworbene Sache im eigenen Namen weiterveräußert so verliert der Vorbehaltsverkäufer sein Recht dann, wenn er den Käufer zur Weiterveräußerung ermächtigt hat (Verfügungsermächtigung) oder wenn der zweite Käufer auf Grund der Gutglaubensvorschriften (Paragraphen 367, 371,; Paragraph 366, HGB) Eigentum erwirbt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0020340

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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