RS OGH 1980/5/20 1StR177/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1980
beobachten
merken

Rechtssatz

Für die Bejahung des Ursachenzusammenhangs (zwischen unterlassenen ärztlicher Maßnahmen und dem Tod des Patienten) ist es unerheblich, ob der Patient an einer bestimmten Erkrankung ohnehin gestorben wäre; es genügt, daß der Tod früher eintritt, als er ohne das pflichtwidrige Unterlassen eingetreten wäre.

Veröff: NStZ 1981,218

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1980:RS0103826

Dokumentnummer

JJR_19800520_AUSL000_001STR00177_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten