RS OGH 1980/5/22 13Os179/79

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Veröffentlicht am 22.05.1980
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Norm

StGB §146 A1

Rechtssatz

Das Vorspiegeln eines nicht bestehenden, obgleich nicht exakt konkretisierten Rechts stellt grundsätzlich eine Täuschung über Tatsachen dar, sofern es sich nicht um bloße Rechtsausführungen ohne (falschen) Tatsachenhintergrund handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094082

Dokumentnummer

JJR_19800522_OGH0002_0130OS00179_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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