RS OGH 2003/2/11 12Os31/80, 9Os91/85, 14Os1/03

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Veröffentlicht am 22.05.1980
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Rechtssatz

Eine abnorme neurotische Persönlichkeitsstruktur schließt Gewerbsmäßigkeit nicht aus, zumal die Wiederholungstendenz ihre Ursache auch in dem Zusammenwirken verschiedener Motivationen haben kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0092586

Dokumentnummer

JJR_19800522_OGH0002_0120OS00031_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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