RS OGH 1980/5/27 1Ob621/80

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Veröffentlicht am 27.05.1980
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Rechtssatz

Wird eine höhere als die gesetzliche Mindestanzahlung (§ 20 Abs 1 KSchG) vereinbart, so verliert der Verkäufer, der die Sache dem Verbraucher übergeben hat, ohne die Mindestanzahlung erhalten zu haben, nur den Anspruch auf diese, nicht auch auf den den Betrag der Mindestanzahlung übersteigenden Betrag der vertraglich vereinbarten Anzahlung.Wird eine höhere als die gesetzliche Mindestanzahlung (Paragraph 20, Absatz eins, KSchG) vereinbart, so verliert der Verkäufer, der die Sache dem Verbraucher übergeben hat, ohne die Mindestanzahlung erhalten zu haben, nur den Anspruch auf diese, nicht auch auf den den Betrag der Mindestanzahlung übersteigenden Betrag der vertraglich vereinbarten Anzahlung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0065693

Dokumentnummer

JJR_19800527_OGH0002_0010OB00621_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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