RS OGH 1980/5/27 3Ob546/79

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Veröffentlicht am 27.05.1980
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Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 lita
WBFG 1968 §2 Abs2

Rechtssatz

Es kommt auch bei vor dem Inkrafttreten der Verordnung über die angemessenen Gesamtbaukosten errichteten Wohnstätten auf die bauliche Ausstattung und auf den Kostenaufwand an, um von einer "Arbeiterwohnstätte" sprechen zu können, denn sonst müßte jede vor dem Inkrafttreten der Verordnung errichtete Wohnstätte - abgesehen von der Größe - als "Arbeiterwohnstätte" angesehen werden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 546/79
    Entscheidungstext OGH 27.05.1980 3 Ob 546/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0060949

Dokumentnummer

JJR_19800527_OGH0002_0030OB00546_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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