RS OGH 1980/5/27 1Ob598/80

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Veröffentlicht am 27.05.1980
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Norm

ABGB §1091 A1
ABGB §1091 A2
MG §1 Abs2 Z3 B3

Rechtssatz

Der mit einem Gewerbetreibenden abgeschlossenen Bestandvertrag über einen Geschäftsraum in der Halle eines erst fertigzustellenden Hotels in der Absicht, damit im Hotelbereich einen Gewerbebetrieb anzusiedeln, dessen "Dienstleistungen" für den Hotelbetrieb erforderlich sind, ist im Zweifelsfall keine Unternehmungspacht, erfolgt aber auch nicht "im Betriebe des Gewerbes der Beherbergung von Fremden" im Sinne des § 1 Abs 3 Z 3 MG.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 598/80
    Entscheidungstext OGH 27.05.1980 1 Ob 598/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0020295

Dokumentnummer

JJR_19800527_OGH0002_0010OB00598_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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