Norm
ABGB §1091 A1Rechtssatz
Der mit einem Gewerbetreibenden abgeschlossenen Bestandvertrag über einen Geschäftsraum in der Halle eines erst fertigzustellenden Hotels in der Absicht, damit im Hotelbereich einen Gewerbebetrieb anzusiedeln, dessen "Dienstleistungen" für den Hotelbetrieb erforderlich sind, ist im Zweifelsfall keine Unternehmungspacht, erfolgt aber auch nicht "im Betriebe des Gewerbes der Beherbergung von Fremden" im Sinne des § 1 Abs 3 Z 3 MG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0020295Dokumentnummer
JJR_19800527_OGH0002_0010OB00598_8000000_001