RS OGH 1980/5/27 1Ob621/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1980
beobachten
merken

Rechtssatz

Beim Kauf auf Probe (§ 1080 ABGB) wird der Bestimmung des § 20 Abs 1 KSchG nur dann entsprochen, wenn die Anzahlung spätestens im Zeitpunkt des Entstehens der Leistungsverpflichtung des Käufers bezahlt wird.Beim Kauf auf Probe (Paragraph 1080, ABGB) wird der Bestimmung des Paragraph 20, Absatz eins, KSchG nur dann entsprochen, wenn die Anzahlung spätestens im Zeitpunkt des Entstehens der Leistungsverpflichtung des Käufers bezahlt wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0020285

Dokumentnummer

JJR_19800527_OGH0002_0010OB00621_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten