RS OGH 2015/11/19 11Os52/80, 11Os171/80, 11Os65/82, 16Os25/91 (16Os26/91), 11Os119/11a, 12Os78/15k

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Veröffentlicht am 28.05.1980
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Norm

StGB §127 C
  1. StGB § 127 heute
  2. StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Dem Diebstahlstatbestand genügt der Vorsatz (§ 5 Abs 1 StGB), einen Dritten und daher auch vor allem einen Tatbeteiligten unrechtmäßig zu bereichern.Dem Diebstahlstatbestand genügt der Vorsatz (Paragraph 5, Absatz eins, StGB), einen Dritten und daher auch vor allem einen Tatbeteiligten unrechtmäßig zu bereichern.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0093364

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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