RS OGH 2018/10/23 6Ob614/80, 5Ob501/81, 8Ob599/85 (8Ob600/85), 1Ob676/86, 1Ob157/18x, 4Ob171/18b

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Veröffentlicht am 28.05.1980
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Rechtssatz

Der Anspruch auf Ausfolgung des einem Miteigentümer allein zustehenden (Meistbotteiles) Teiles besteht gegen das Gericht und beinhaltet das Recht, den allein ihm zustehenden Teil des Erlöses aus dem Verkauf des Miteigentumsanteiles ausgefolgt zu erhalten. Ein solcher Anspruch ist mit einer Geldforderung nicht gleichartig, weshalb eine Aufrechnung ausgeschlossen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0033623

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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