RS OGH 1980/6/2 1Ob17/80

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Veröffentlicht am 02.06.1980
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Norm

ABGB §383
OÖ FischereiG §4

Rechtssatz

Die Unterlassung der Anmeldung oder die Anmeldung nach dem Inkrafttreten der Fischereigesetze hatte nicht den Verlust erworbener und durch diese Gesetze bestätigter oder durch sie neu geschaffener Fischereirechte an Gewässern, die bisher dem freien Fischfang unterlagen, zur Folge.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 17/80
    Entscheidungstext OGH 02.06.1980 1 Ob 17/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0010980

Dokumentnummer

JJR_19800602_OGH0002_0010OB00017_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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