Norm
ABGB §936 IIRechtssatz
Wird lediglich ein Vorvertrag geschlossen und kommt es in der Folge nicht zum Abschluß eines Hauptvertrages, brauchen die gegen das rechtswirksame Zustandekommen ins Treffen geführten Argumente nicht geprüft zu werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019178Dokumentnummer
JJR_19800603_OGH0002_0050OB00625_8000000_002