RS OGH 1980/6/3 5Ob625/80

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Veröffentlicht am 03.06.1980
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Norm

ABGB §936 II

Rechtssatz

Wird lediglich ein Vorvertrag geschlossen und kommt es in der Folge nicht zum Abschluß eines Hauptvertrages, brauchen die gegen das rechtswirksame Zustandekommen ins Treffen geführten Argumente nicht geprüft zu werden.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 625/80
    Entscheidungstext OGH 03.06.1980 5 Ob 625/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019178

Dokumentnummer

JJR_19800603_OGH0002_0050OB00625_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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