Norm
KO §49 Abs1Rechtssatz
Auch die Frage, ob und in welchem Range Kosten des Masseverwalters im Sinne des § 49 Abs 1 KO (Barauslagen, Belohnung für Mühewaltung) aus der Sondermasse zu berücksichtigen sind, betrifft den Kostenpunkt.Auch die Frage, ob und in welchem Range Kosten des Masseverwalters im Sinne des Paragraph 49, Absatz eins, KO (Barauslagen, Belohnung für Mühewaltung) aus der Sondermasse zu berücksichtigen sind, betrifft den Kostenpunkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0044267Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015