Norm
NO §167Rechtssatz
Bindung an strafgerichtliche Verurteilungen - Das Prinzip der möglichsten Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsordnung, dem auch § 167 NO Rechnung trägt, gilt auch in Fällen, in denen die strafgerichtliche Verurteilung auf Privatanklagen zurückgeht.Bindung an strafgerichtliche Verurteilungen - Das Prinzip der möglichsten Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsordnung, dem auch Paragraph 167, NO Rechnung trägt, gilt auch in Fällen, in denen die strafgerichtliche Verurteilung auf Privatanklagen zurückgeht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0071078Dokumentnummer
JJR_19800609_OGH0002_0000DS00002_8000000_001