Norm
StPO §2 Abs1Rechtssatz
Durch die Überschreitung der Anklage wurde das Gesetz im § 267 StPO, nicht aber auch im § 2 (Abs 1) StPO, der nur das Anklageprinzip als solches normiert, ohne die - eben im § 267 StPO - Reichweite der Anklage zu betreffen, verletzt.Durch die Überschreitung der Anklage wurde das Gesetz im Paragraph 267, StPO, nicht aber auch im Paragraph 2, (Absatz eins,) StPO, der nur das Anklageprinzip als solches normiert, ohne die - eben im Paragraph 267, StPO - Reichweite der Anklage zu betreffen, verletzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0096029Dokumentnummer
JJR_19800610_OGH0002_0100OS00074_8000000_002