Norm
StGB §146 GRechtssatz
Herauslocken des Typenscheins eines im vorbehaltenen Eigentum des Kreditgebers stehenden Kraftfahrzeuges unter der Vorspiegelung, das Fahrzeug verkaufen und aus dem Erlös das Darlehen kurzfristig zurückzahlen zu wollen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094641Dokumentnummer
JJR_19800612_OGH0002_0120OS00053_8000000_001