RS OGH 1980/6/12 12Os53/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1980
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Norm

StGB §146 G

Rechtssatz

Herauslocken des Typenscheins eines im vorbehaltenen Eigentum des Kreditgebers stehenden Kraftfahrzeuges unter der Vorspiegelung, das Fahrzeug verkaufen und aus dem Erlös das Darlehen kurzfristig zurückzahlen zu wollen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094641

Dokumentnummer

JJR_19800612_OGH0002_0120OS00053_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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