RS OGH 2017/6/14 7Ob605/80, 1Ob718/82 (1Ob719/82), 6Ob2/88, 6Ob518/88, 7Ob89/17i

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Veröffentlicht am 12.06.1980
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Norm

ABGB §879 Abs2 Z4 DII
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992

Rechtssatz

Wucher liegt dann nicht vor, wenn beide Vertragspartner von vornherein nicht auf ein bestimmtes Verhältnis von Leistung und Gegenleistung abstellen, sondern ein diesbezügliches Missverständnis bewusst in Kauf zu nehmen, wie dies etwa bei Schenkung, aber auch üblicherweise bei bäuerlichen Übergabsverträgen zutrifft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0016898

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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