Norm
ZPO §93Rechtssatz
Wurde die Entscheidung dem Verfahrenshelfer und zusätzlich dem Beklagten persönlich zugestellt, wird die Rechtsmittelfrist bereits durch die erstgenannte Zustellung in Lauf gesetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0036261Dokumentnummer
JJR_19800617_OGH0002_0040OB00528_8000000_001