RS OGH 1989/10/12 10Os155/79, 10Os152/81, 12Os113/89 (12Os114/89)

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Veröffentlicht am 17.06.1980
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Rechtssatz

Echte (Realkonkurrenz) Konkurrenz zwischen den Vergehen nach § 229 Abs 1 StGB, begangen durch das Entziehen und Vorenthalten der Urkunde, sowie jenen nach §§ 223 Abs 1 oder Abs 2 StGB, begangen durch das spätere Verfälschen der betreffenden Urkunde und ihren nachherigen Gebrauch, auch dann, wenn der Täter die Urkundenfälschung von Anfang an plant (mit ausführlicher Begründung).Echte (Realkonkurrenz) Konkurrenz zwischen den Vergehen nach Paragraph 229, Absatz eins, StGB, begangen durch das Entziehen und Vorenthalten der Urkunde, sowie jenen nach Paragraphen 223, Absatz eins, oder Absatz 2, StGB, begangen durch das spätere Verfälschen der betreffenden Urkunde und ihren nachherigen Gebrauch, auch dann, wenn der Täter die Urkundenfälschung von Anfang an plant (mit ausführlicher Begründung).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0091252

Dokumentnummer

JJR_19800617_OGH0002_0100OS00155_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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