RS OGH 2002/11/7 3Ob177/79; 8ObA208/02z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.06.1980
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Norm

EO §63
LPfG §10 Abs2
  1. EO § 63 heute
  2. EO § 63 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 63 gültig von 01.01.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 31/2003
  4. EO § 63 gültig von 01.01.1898 bis 31.12.2003
  1. LPfG § 10 gültig von 07.11.1985 bis 29.02.1992 aufgehoben durch BGBl. Nr. 628/1991

Rechtssatz

Da sowohl die Lohnforderung des Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin aus einem Arbeitsverhältnis als auch die vom Gesetzgeber im Verhältnis der betreibenden Partei zur Drittschuldnerin fingierte angemessene Vergütung iS des § 10 Abs 2 LPfG ihren Rechtsgrund in dem vom Verpflichteten der Drittschuldnerin erbrachten Arbeiten und Dienstleistungen hat, ergreift die Exekution auf die Bezüge aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis auch den fingierten Arbeitslohn, sodaß es einer neuen Exekutionsbewilligung auch dann nicht bedarf, wenn im Zeitpunkt der Zustellung der ersten Exekutionsbewilligung an die Drittschuldnerin der (vereinbarte) Arbeitslohn unter dem Existenzminimum lag.Da sowohl die Lohnforderung des Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin aus einem Arbeitsverhältnis als auch die vom Gesetzgeber im Verhältnis der betreibenden Partei zur Drittschuldnerin fingierte angemessene Vergütung iS des Paragraph 10, Absatz 2, LPfG ihren Rechtsgrund in dem vom Verpflichteten der Drittschuldnerin erbrachten Arbeiten und Dienstleistungen hat, ergreift die Exekution auf die Bezüge aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis auch den fingierten Arbeitslohn, sodaß es einer neuen Exekutionsbewilligung auch dann nicht bedarf, wenn im Zeitpunkt der Zustellung der ersten Exekutionsbewilligung an die Drittschuldnerin der (vereinbarte) Arbeitslohn unter dem Existenzminimum lag.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 177/79
    Entscheidungstext OGH 18.06.1980 3 Ob 177/79
  • RS0002168">8 ObA 208/02z
    Entscheidungstext OGH 07.11.2002 8 ObA 208/02z
    nur: Da sowohl die Lohnforderung des Verpflichteten gegen die Drittschuldnerin aus einem Arbeitsverhältnis als auch die vom Gesetzgeber im Verhältnis der betreibenden Partei zur Drittschuldnerin fingierte angemessene Vergütung iS des § 10 Abs 2 LPfG ihren Rechtsgrund in dem vom Verpflichteten der Drittschuldnerin erbrachten Arbeiten und Dienstleistungen hat, ergreift die Exekution auf die Bezüge aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis auch den fingierten Arbeitslohn. (T1); Beisatz: Nunmehr § 292e EO. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0002168

Im RIS seit

18.06.1980

Zuletzt aktualisiert am

16.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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