RS OGH 1983/12/21 12Os71/80, 12Os155/83

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Veröffentlicht am 19.06.1980
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Rechtssatz

Berücksichtigung, daß bei einem sechzigjährigen Angeklagten (der im Alter von siebenundfünfzig Jahren erstmals delinquierte) infolge fortschreitenden Alters mit einer allmählichen Reduzierung des (abwegigen) Sexualtriebs, auf den die strafbaren Handlungen gegen Unmündige zurückzuführen sind, gerechnet werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0090847

Dokumentnummer

JJR_19800619_OGH0002_0120OS00071_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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