RS OGH 1980/6/19 13Os50/80

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Veröffentlicht am 19.06.1980
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Norm

StGB §146 B3

Rechtssatz

Der Vermögensschaden tritt schon mit der betrügerisch unter Vorspiegelung eines redlichen Kommissionärs erwirkten Übergabe einer Sache und nicht erst mit deren nachfolgender Veräußerung und Zueignung des Verkaufserlöses ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094333

Dokumentnummer

JJR_19800619_OGH0002_0130OS00050_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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