Norm
StGB §146 B3Rechtssatz
Der Vermögensschaden tritt schon mit der betrügerisch unter Vorspiegelung eines redlichen Kommissionärs erwirkten Übergabe einer Sache und nicht erst mit deren nachfolgender Veräußerung und Zueignung des Verkaufserlöses ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0094333Dokumentnummer
JJR_19800619_OGH0002_0130OS00050_8000000_002