RS OGH 1980/6/23 6Ob611/80

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Veröffentlicht am 23.06.1980
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Rechtssatz

Ein Beschluß ist insoweit abgesondert anfechtbar, als in ihm entgegen den Vorschriften der ZPO der Auftrag zur Vorlage der Geschäftsbücher und Bilanzen " bei Exekution" erteilt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0043973

Dokumentnummer

JJR_19800623_OGH0002_0060OB00611_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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